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Das Bestellerprinzip bei Vermietung

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Das Bestellerprinzip bei Vermietung

 

2015 wurde das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen eingeführt. Für Eigentümer und Mieter bedeutet das im Einzelnen:

Wenn Sie als Eigentümer bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie die Makler-Courtage übernehmen.

Der Makler unterstützt sie dabei, indem der die Inserate sowie die Besichtigungen übernimmt und eventuell eine Vorauswahl der Mietinteressenten durchführt.

Weiterhin gilt: wer als Mieter explizit einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig die Makler-Courtage selbst bezahlen.