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Das Bestellerprinzip bei Vermietung
Wenn Sie als Eigentümer bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie die Makler-Courtage übernehmen.
Der Makler unterstützt sie dabei, indem der die Inserate sowie die Besichtigungen übernimmt und eventuell eine Vorauswahl der Mietinteressenten durchführt.
Weiterhin gilt: wer als Mieter explizit einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig die Makler-Courtage selbst bezahlen.